Öffentlicher Personen-Nahverkehr

Fahrscheinkontrollen und Durchsetzung des Hausrechts

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bezeichnet die Personenbeförderung wesentlicher oder im Rahmen des öffentlichen Verkehrs (ÖV) erbrachter öffentlicher Leistungen auf Straße, Schiene, Wasserstraße und Seilbahn.

Schutz für Fahrgäste

Öffentlicher Personen-Nahverkehr​ Bielefeld